Mit dem Gebäudetyp E soll Bauen einfacher, schneller und vor allem auch wieder günstiger werden. Durch den Verzicht auf bestimmte Baustandards reduzieren sich die Baukosten. „Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnickschnack, der den Bau verteuert“, betont Bauministerin Verena Hubertz. „Die Pilotprojekte zeigen es längst: Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen, weniger massive Wände, serielle Bauweise mit schlanken Konstruktionen. Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, um allen Beteiligten das Planen und Bauen zu erleichtern. Das gibt mehr Freiheit und sinkende Kosten für alle.“
Mit ihrem gemeinsamen Eckpunktepapier geben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Rahmen dafür vor, dass der Gebäudetyp E praxistauglich eingeführt und angewendet werden kann. Dies soll sowohl für den Neubau als auch für Bauen im Bestand gelten. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig dazu: „Mit dem Gebäudetyp E-Vertrag wollen wir einen praktikablen Weg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten – wenn alle Vertragsparteien das wollen. Fachleute sind überzeugt: Dadurch lassen sich beim Bauen erhebliche Kosten sparen. Das ist wichtig in Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist.“
Das Eckpunktepapier umfasst im Wesentlichen:
- „Schaffung eines Gebäudetyp E-Vertrags“
- Einfache und bürokratiearme Möglichkeit, einen Gebäudetyp E-Vertrag zu schließen, mit dem rechtssicher einfache Baustandards vereinbart werden
- Anknüpfung an die technischen Baubestimmungen der Länder
- Bei Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, ist ein einfacher Standard möglich.
- Es ist kein Mangel, wenn von anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird.
- Verbraucherschutz bleibt gewährleistet.
- Schließen Baupartien keinen Gebäudetyp E-Vertrag, gelten die üblichen Standards.
- „Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis“
- Wissen über Gebäudetyp E verbreiten und nutzbar machen:
- Pilotprojekte auswerten und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellen
- Erstellen einer Best Practice Sammlung (Projekte und Verträge)
- Wissen über Gebäudetyp E verbreiten und nutzbar machen:
- Beispiele für Planung und Bauausführungen aus Forschung, bayrischen Pilotprojekten, Regelstandard E aus Schleswig-Holstein und dem Hamburg Standard
Länder, Fachkreis und Verbände werden sich über die Eckpunkte austauschen, daraus resultierend sollen praxistaugliche gesetzliche Regelungen für einen Gebäudetyp E-Vertrag erarbeitet werden.
Zum ausführlichen Eckpunktepapier von BMJV und BMWSB
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